Investitionen in mehr Effizienz und erneuerbare Energien zahlen sich langfristig allein schon durch verringerte Verbrauchskosten aus. Staatliche Förderung macht sie noch lukrativer. Das Einsparpotenzial ist gewaltig und die zahlreichen Fördertöpfe sind ein triftiger Grund nicht länger zu warten, sondern jetzt aktiv zu werden. In der Vielzahl der Fördermöglichkeiten verliert man schnell den Überblick über die wichtigsten Programme.

Marktanreizprogramm (MAP):
Ziel dieser Förderung ist es, den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zu beschleunigen. Ebenso soll das Programm für gewerbliche Antragsteller besser einsetzbar sein. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.
KFW-Förderung:
KfW-Programme werden aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ des Bundes finanziert und fördern das Errichten, Herstellen oder den Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Ihre Antragsstellung, Durchführung und der Nachweis einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung muss durch einen Sachverständigen erfolgen. Auch die Beratungskosten für den Sachverständigen werden mitgefördert. Erste Adresse für Hauseigentümer, die ihre Immobilie umfassend energetisch modernisieren möchten, ist also die staatliche KfW-Bank und hier insbesondere das Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programm-Nr. 151): Für eine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus-Standard oder für den Kauf einer solchen Immobilie gewährt die KfW eine Kreditsumme bis 100.000 Euro je Wohneinheit zu attraktiven Zinskonditionen, aktuell von 0,75 Prozent effektiv. Voraussetzung: Der Bauantrag für das Haus muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein. Als besondere Anreize winken Tilgungsschüsse, deren Höhe vom erreichten Effizienzhaus- Standard abhängig sind.
BAFA-Förderprogramme:
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Ihre Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarer Energie. Dazu gehören Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen. Anträge zur Basisförderung müssen innerhalb von neun Monaten nach Einbau der Anlage gestellt werden. Bei der Innovationsförderung, welche alle besonders innovativen Technologien beinhaltet, sind die Anträge vor Beginn Ihres Vorhabens zu stellen. Eine Kumulierung mit KfW-Förderprogrammen ist nur zum Teil zulässig.

Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme vieler staatlicher Förderprogramme ist die Begleitung des Bauvorhabens durch einen Experten. Beauftragt werden dürfen nur Sachverständige, die in die „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eingetragen sind (www.energie-effizienz-experten.de). Das gilt auch für die Energieberater, die eine „Vor-Ort-Beratung“ vornehmen, die vom BAFA bezuschusst wird und seit Juli 2017 auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans beinhalten kann.
Die Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird unterstützt mit Zuschüssen aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programm-Nr. 431) in Höhe von 50 Prozent der Kosten bis maximal 4.000 Euro. Es kann und sollte auch von Bauherren in Anspruch genommen werden, die den Neubau eines KfW-Effizienzhauses planen.
Auch beim Zusammenstellen sinnvoller Programm-Kombinationen, sollte man auf professionelle Unterstützung bauen. Denn aufgrund der großen Vielfalt an Fördertöpfen ist nicht einfach, den Überblick zu behalten – zumal auch Länder, Kommunen sowie Energieversorger und einige Hersteller eigene Programme ins Leben gerufen haben. Bei allen Förderangeboten ist die Aktualität der Informationen wichtig, da sich rasch etwas ändern kann. Auch ist darauf zu achten, ob die gefundenen Programme miteinander kombinierbar sind. Oft sind Kumulationen möglich, aber nicht immer. Grundsätzlich sollten Fördergelder erst dann fest in die Finanzierung eingeplant werden, wenn die Bewilligung vorliegt. Die staatlichen Förderprogramme für energetische Verbesserungen setzen meistens voraus, dass der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt wird. Eine nachträgliche Bewilligung von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen lassen die Förderrichtlinien dann nicht mehr zu.
Sie sind auf der Suche nach Fördermitteln passend zu Ihrem Bauvorhaben? Dann ist die WOLF Fördermittelauskunft genau der richtige Weg. Aus den aktuellen Förderprogrammen werden Ihnen alle Fördermöglichkeiten für Ihr individuelles Bauvorhaben gefiltert angezeigt. Wer die wichtigsten Basisdaten für eine geplante Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau eingibt, der erhält detaillierte Informationen und wird direkt zu den passenden Förderprogrammen weitergeleitet. Auch mögliche regionale Angebote, z. B. von Kommunen, Energieversorgern oder einzelnen Bundesländern, können so für jedes individuelle Bauvorhaben leicht gefunden werden.
Der Beitrag entstand in Kooperation mit Wolf Heiztechnik.