
Viele ältere Häuser erhielten schon mal eine Fassadendämmung – ein sogenanntes WDV System (Wärmedämmverbund-System). Die erweist sich nun aber als ungenügend und soll verbessert werden. Eine Aufdopplung der Fassadendämmung hat den Vorteil, dass die alte erhalten bleiben kann. Soeben erhielt ein Produkt die erste deutschlandweite Zulassung für eine Aufdoppelung. Seit Anfang Mai 2016 verfügt Baumit über die deutschlandweit erste und einzige bauaufsichtliche Zulassung für die Aufdoppelung bestehender WDV-Systeme mit Resolhartschaum-Dämmplatten StarTherm XS 022. Mit der Baumit OnTop XS 022 wird das bereits vorhandene WDV System auf den heutigen Stand der Technik nachgerüstet. Mit der neuen Zulassung für das äußerst schlanke Dämmsystem lässt sich eine Aufdoppelung ebenfalls durchführen, wenn für Mineralwolle oder EPS kein Platz ist.
Brandschutz bei der Fassadendämmung
Zur Erreichung einer Schwerentflammbarkeit des Gesamtsystems müssen nur im Altsystem die zusätzlichen Brandriegel eingefügt werden. Im Neusystem muss von der Unterkante des WDVS bis mindestens zur Höhe des 3. Brandriegels an den Gebäudeinnenecken Eckwinkel eingearbeitet werden. Das Produkt zeichnet sich durch sehr niedrige Wärmeleitfähigkeit von 0,022 W/(mK) sowie eine geringe Aufbauhöhe für eine schlanke Ausführung aus.
Wichtig für die Zulassung war, dass die Aufdoppelung nur auf bestehende EPS-Systeme erfolgen darf, die maximale Gesamtdicke (Alt- und Neusystem) 20 cm beträgt sowie eine vollflächige Verklebung des Neusystems stattfindet. Zur Erreichung einer Schwerentflammbarkeit des Gesamtsystems an der Fassade sind Brandriegel nur im Bereich der Altdämmung notwendig.