Mehr Energieeffizienz für mehr Förderung.

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Energieeffizienz
Foto: AEE

Die in diesem Jahr noch einmal aufgestockten staatlichen Fördertöpfe machen Energieeffizienz zu einer besonders lukrativen Investition. 

Im vergangenen Jahr zahlten die deutschen Haushalte rund 53,7 Milliarden Euro für Heizung, Warmwasser, Klimatisierung und Beleuchtung. Diesen Betrag ermittelte der neue Gebäudereport der Deutschen Energie Agentur (dena). Aufgrund gestiegener Energiepreise sind das fast zehn Milliarden Euro mehr als im Jahr 2003. Die Ursache liegt im Sanierungsbedarf vieler Wohngebäude: ca. 65 Prozent der Fassaden und ungefähr 35 Prozent der Dächer älterer Gebäude sind ungedämmt. Dazu kommt, dass mehr als die Hälfte der Heizungsanlagen bereits vor 1997 installiert wurden. Da die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden, inbesondere von Altbauten, eines der Hauptthemen der Energiewende ist, fördert die Politik entsprechende Maßnahmen.

Neue lukrative Konditionen


Erste Adresse für Modernisierer ist die staatliche KfW-Bank – wobei das bisher interessanteste Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programm-Nr. 151) zum 1. August 2015 noch attraktiver wurde: Zum einen kann auch die Sanierung jüngerer Gebäude, für die ein Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 (vorher: 1.1.1995) gestellt wurde, gefördert werden. Zum anderen wurde die förderfähige Kreditsumme von bisher 75.000 Euro je Wohneinheit auf 100.000 Euro aufgestockt. Darüber hinaus erhöhte die KfW die Tilgungszuschüsse bei einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus um fünf Prozentpunkte auf bis zu 27,5 Prozent. Die Höhe der Tilgungszuschüsse ist wie bisher abhängig vom erreichten energetischen Standard.

Energieeffizienz bei Altbau


Der Begriff „KfW-Effizienzhaus 100“ steht für das, was die Energie-Einsparverordnung (EnEV) als Mindest-Energiestandard im Neubau verlangt. Will man als Modernisierer die Eingangsförderstufe, das KfW-Effizienzhaus 115, erreichen, darf der Primärenergiebedarf des Hauses nach der Modernisierung nur 15 Prozent über dem Neubau-Standard liegen. Insgesamt gibt es mit den KfW-Effizienzhäusern 115, 100, 85, 70 und 55 fünf Förderstufen. Je besser der erreichte Standard, desto höher der Tilgungszuschuss. Beträgt er beim Effizienzhaus 115 nun maximal 12.500 Euro kann er sich beim Effizienzhaus 55 auf stattliche 27.500 Euro summieren. Darüber hinaus gibt es das KfW-Effizienzhaus Denkmal. Obwohl es wie ein KfW-Effizienzhaus 115 gefördert wird, darf es eine deutlich geringere Energieeffizienz aufweisen. Damit berücksichtigt man, dass es oft schwierig ist, Denkmalschutz und Energieeffizienz in Einklang zu bringen.

Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen


Erstmals werden nun auch energetische Einzelmaßnahmen mit einem Tilgungszuschuss gefördert. Dieser beträgt 7,5 Prozent der Darlehenssumme (bis zu 3.750 Euro). Die Förderung von Einzelmaßnahmen (Programm-Nr. 152) ist interessant für Hauseigentümer, die ihre Immobilie in zeitlich versetzten Bauabschnitten energetisch auf Vordermann bringen möchten. Das Programm finanziert Maßnahmen wie Wärmedämmung, den Tausch von Fenstern und Außentüren, eine Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage oder den Einbau einer Lüftungsanlage bis zu einer Darlehenssumme von 50.000 Euro pro Wohneinheit mit dem gleichen attraktiven Effektiv-Zinssatz wie das Programm 151 von zurzeit 0,75 Prozent. Für Heizungs-Modernisierer, die ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen möchten, ist das Programm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (Nr. 167) besonders interessant. Programmziel ist die ergänzende Kredit­finanzierung (1,51 Prozent eff.) in Kombination mit Zuschüssen der BAFA-Förderung aus dem „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien“.

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Zuschuss statt Kredit


Wer keinen Kredit, sondern Eigenmittel einsetzen möchte, kann für Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus ebenso wie für Einzelmaßnahmen alternativ einen Investitionszuschuss (Programm-Nr. 430) beantragen. Auch diese Beträge wurden zum 1. August 2015 teilweise um 5 Prozent angehoben. Je Wohneinheit können die Zuschüsse zwischen 15 Prozent der förderfähigen Investionskosten für das KfW-Effizienzhaus 115 (15.000 Euro) und 30 Prozent für das Erreichen des Standards Effizienzhaus 55 (30.000 Euro) betragen. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen liegen wie bisher bei 10 Prozent (bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit).

Qualität durch Fachberatung


Eine wichtige Fördervoraussetzung für viele KfW-Programme ist die Begleitung des Bauvorhabens durch einen Experten. Beauftragt werden dürfen nur Sachverständige, die in die „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eingetragen sind. Das gilt auch für die Energieberater, die die „Vor-Ort-Beratung“ vornehmen, die vom BAFA bezuschusst wird. Die Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird unterstützt mit Zuschüssen aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programm-Nr. 431) in Höhe von 50 Prozent der Kosten bis maximal 4.000 Euro.

Zukunftssicher bauen

Auch bei der Neubau-Förderung ist das KfW-Effizienzhaus 100 das Maß der Dinge – das hier allerdings nicht gefördert wird, weil es dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht. Wer Mittel aus dem KfW-Programm „Energieeffizient bauen“ (Nr. 153) schöpfen möchte, muss besser bauen: Zinsgünstige Darlehen (ab 0,75 Prozent eff.) gibt es für den Bau oder Erwerb von KfW-Effizienzhäusern 70, 55, 40 und von Passivhäusern. In diesem Programm gewährt die KfW-Bank Kredite bis 50.000 Euro je Wohneinheit sowie Tilgungszuschüsse von 5 Prozent (für KfW-Effizienzhaus 55) und 10 Prozent (für KfW Effizienzhaus 40/Passivhaus 40). Aufgrund der gestiegenen Anforderung der neuen EnEV 2014 wird die KfW-Förderung des Effizienzhauses 70 ab dem 1. April 2016 entfallen. Dafür ist – neben den Effizienzhaus-Standards 55 und 40 – die Einführung einer neuen Förderstufe (KfW-Effizienzhauses 40 Plus) mit attraktiven Tilgungszuschüssen geplant.

Solarstrom-Förderung

Während energieeffiziente Gebäude den Bedarf an teurer, fossiler Heizenergie reduzieren, wird diese durch die Nutzung erneuerbarer Energien teilweise ersetzt. Deshalb unterstützt das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik“ (Nr. 274) auch Investitionen in netzgebundene Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigen Krediten ab 1,26 Prozent effektiv. Kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher sowie die Nachrüstung von Speichern in Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind, fördert die KfW mit dem Programm 275: Es umfasst zinsgünstige Kredite (ab 1,26 Prozent eff.) sowie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für das Speichersystem.

Zuschüsse für erneuerbare Energien


Der zweite große Fördertopf für den Einsatz erneuerbarer Energien insbesondere in Altbauten ist beim BAFA angesiedelt. Aus dem „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien“ (MAP) vergibt das Bundesamt Zuschüsse für thermische Solaranlagen, Holzpellet- oder Scheitholzanlagen, Wärmepumpen und besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung. Auch hier wurden die Zuschüsse in diesem Jahr aufgestockt. Ihre Höhe richtet sich nach der Anlagentechnik und -effizienz. Besonders innovative oder effiziente Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen werden mit Extra-Boni belohnt. Darüber hinaus fördert das BAFA auch Mini-Blockheizkraftwerke. Detailinformationen zu den einzelnen Fördertöpfen finden Sie in den jeweiligen Artikeln in diesem Heft. Bei allen Förderangeboten ist die Aktu­alität der Informationen wichtig, da sich rasch etwas ändern kann. Auch ist darauf zu achten, ob die gefundenen Programme miteinander kombinierbar sind. Oft sind Kumulationen möglich, aber nicht immer. Grundsätzlich sollten Fördergelder erst dann fest in die Finanzierung eingeplant werden, wenn die Bewilligung vorliegt.

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