
Während Neubauten heute mit positiven Energiebilanzen glänzen, stammt das Heizsystem in vielen Bestandsbauten noch aus dem letzten Jahrhundert. Doch die Zeit für einen Neuanfang ist günstig.
Der deutsche Wärmemarkt bleibt trotz seiner zentralen Bedeutung für die Energiewende weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Zu diesem Ergebnis kommt die jährliche Erhebung zum energetischen Zustand des Anlagenbestandes, die vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) und dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) im Juli dieses Jahres veröffentlicht wurde. Demnach gelten immer noch rund zwei Drittel aller zentralen Heizungsanlagen in Deutschland als veraltet und technisch ineffizient. Beim derzeitigen Modernisierungstempo würde es rund 30 Jahre dauern, die 8,7 Millionen Gas-Heizwertgeräte zu modernisieren, bei den 5,1 Millionen Öl-Heizwertkesseln sogar über 90 Jahre.

„Der größte Energieverbrauchssektor Deutschlands, der Wärmemarkt, weist mit Abstand die größten Energieeinspar- und CO2-Minderungspotenziale auf. Würden die annähernd 14 Millionen veralteten Anlagen modernisiert, könnten 13 Prozent des deutschen Energieverbrauchs eingespart werden“, erklärt Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. Beide Verbände setzen auf die Doppelstrategie aus Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Denn die heute zur Verfügung stehenden Heizungssysteme reduzierten den Einsatz von fossilen Energieträgern deutlich und ermöglichten zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, so der BDH.

Gefordert und gefördert
Dank des historisch niedrigen Zinsniveaus und üppig ausgestatteter staatlicher Fördertöpfe (s. Art. „Förderung“ in diesem Heft) ist die Zeit für eine Investition in energiesparende Heiztechnik günstig wie nie. Für viele Hauseigentümer steht das Thema Heizungserneuerung ohnehin zwangsläufig auf der Tagesordnung: Denn seit Anfang 2015 schreibt die Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2014 eine Austauschpflicht für Anlagen vor, die vor 1985 eingebaut wurden, also älter sind als 30 Jahre. Allerdings sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern davon befreit, wenn sie ihr Eigenheim bereits am 1. Februar 2002 selbst genutzt haben. Erst im Falle eines Verkaufs endet die Befreiungspflicht. Der neue Besitzer muss den alten Kessel dann innerhalb von zwei Jahren durch ein neues Heizsystem ersetzen. Doch wie findet man das ideale Heizsystem, das zum Haus und den Vorstellungen und Plänen seiner Bewohner passt?

– meist in einem, spätestens in zwei Tagen erledigt. ZVSHK
Ganzheitlich denken
Gerade in Bestandsbauten sind individuelle Lösungen gefragt. Kaum ein Gebäude gleicht dem anderen und die Palette an neuen Heiztechniken ist groß. Und manche davon sind in einem unsanierten Altbau eindeutig überfordert. Daher sollte die energetische Modernisierung ganzheitlich geplant werden – was nicht heißt, dass alles gleich umgesetzt werden muss, was sinnvoll und technisch möglich ist. Ein unabhängiger Energieberater sollte sich das Haus vom Keller bis zum Dach genau ansehen. Er wird auch die Themen Wärmedämmung und Fensteraustausch ansprechen. Er hat den Überblick über infrage kommende Heiztechniken, sucht die richtige aus und lässt sie entsprechend auslegen. Bei einer gleichzeitigen Verbesserung der Bausubstanz kann sie meist mehrere Nummern kleiner ausfallen. Solche unabhängigen Beratungen unterstützt der Staat seit vielen Jahren mit einem Zuschuss. Außerdem kennt sich der Energieberater mit den aktuellen Fördertöpfen aus.

Vielfältige Alternativen

Wo die Heiztechnik 20 Jahre und älter ist, wird der Austausch gegen ein modernes Brennwertgerät in der Regel den größten Kosten-Nutzen-Effekt haben. Wurde der Kessel aber schon vor einigen Jahren erneuert und/oder sind zeitgleich weitere energetisch wirksame Maßnahmen geplant, bietet sich die Einbindung erneuerbarer Energien an, zum Beispiel eine Solarthermie-Anlage oder ein Heizwasser führender Kaminofen, der so ganz nebenbei zur abendlichen „Feuerzeit“ den Pufferspeicher auflädt. Vielleicht rät der Energieberater aber auch zu einer Luft/Wasser-Wärmepumpe als Ergänzung oder einem Mikro-Blockheizkraftwerk, das gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt.
Diese Geräte können den Grundbedarf an Wärmeenergie decken, während der vorhandene Öl- oder Gaskessel für kältere Tage im Stand-by-Modus steht. Verfügt das Haus über Flächenheizungen, vergrößern sich die Optionen. Denn Fußboden- oder Wandheizungen können durch ihre großen Wärmeübertragungsflächen bereits bei 30 bis 40 °C Vorlauftemperatur behaglich warme Räume schaffen. Sie bieten daher ideale Voraussetzungen für eine effiziente Nutzung von Sonnen-, Erd- und Umweltwärme. Auszahlen werden sich gut geplante energetische Verbesserungen gewiss: durch eingesparte Heizkosten, mehr Wohnqualität und nicht zuletzt durch eine Wertsteigung des Hauses – dokumentiert im Gebäude-Energieausweis, der inzwischen bei jeder Vermietung und jedem Immobilienverkauf vorgelegt werden muss und die Spreu vom Weizen trennt.
Energieeffizienzlabel für das Heizsystem
Seit September 2015 tragen neue Heizungen ein EU-Effizienzlabel, auch ErP-Label genannt, werden also wie bereits unsere Haushaltsgeräte oder Pkws Effizienzklassen zugeordnet. „ErP“ steht für „Energy related Products“, und die Energie, um die es hier geht, ist die aus fossilen Brennstoffen und aus Uran, kurz: umweltgefährdende Energie. Je mehr davon eine Heizung verbraucht, desto schlechter die Einstufung. Für reine Öl- und Gas-Anlagen sind die tiefgrünen A-Plus-Klassen unerreichbar. Sobald aber erneuerbare Energien ins Spiel kommen, sieht die Sache anders aus. Ab 2017 wird das Label auch für Altanlagen Pflicht. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind dann verpflichtet, alle Heizkessel, die noch kein Label haben, zu etikettieren. Mehr als 70 Prozent der installierten Wärmeerzeuger werden nach Experten-Einschätzung dann maximal die Effizienzklassen C,D oder E erreichen.
