Label für Lüftung.

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Ab 1.1.2016 gibt es für Wohnungslüftungsgeräte ein Energieeffizienzlabel, wie man es z.B. von Kühlschränken oder Fernsehern kennt. Es klebt auf allen zentralen und dezentralen Wohnungslüftungsgeräten oder liegt deren Verpackung bei. Dies gilt für die relevanten Leistungsklassen im privaten Wohnbau bis zu 1.000 m³/h Luftförderung – Geräte ohne Wärmerückgewinnung unter 30 Watt Leistungsaufnahme, kurz Toilettenlüfter, erhalten keine Kennzeichnung. Die niedrigste Einstufungsklasse „G“ ist die „Energieeffizienz“ des gleichwertigen Fensterlüftens bzgl. Wärmeverlusten. Die höchste Stufe A+ bedeutet Primärenergieeinsparung von mehr als 42 kW/h im Jahr pro Quadratmeter (nicht zu verwechseln mit Heizenergie oder Energiekosten). Der Stromaufwand für die Ventilatoren ist bei dieser Betrachtung bereits mit der Einsparung der Heizenergie verrechnet. Zudem zeigt das Label die maximale stündliche Luftfördermenge an sowie die Lautstärke des Lüftungsgeräts im Aufstellraum.