
Kompetent und unabhängig stehen sie Bauherren zur Seite, überprüfen Verträge genauso wie Bauleistungen. Zur Auswahl stehen Verbraucherschutzorganisationen, TÜV, Dekra oder Sachverständige.
Es gibt diverse Dienstleistungsunternehmen, die eine baubegleitende Qualitätskontrolle durchführen. Meist erfolgt diese in standardisierten Schritten. So bietet der TÜV Süd vier Termine zum Pauschalpreis an: Die erste Baustellenbegehung dient der Kontrolle der Kellerabdichtung. Beim zweiten Besuch werden die Rohbauarbeiten überprüft. Während der Ausführung der Ausbaugewerke und der Dachdämmungsarbeiten erfolgt die dritte Baustellenbegehung. Ein viertes Mal wird der Bauherr bei der Abnahme begleitet. Bei diesem Termin wird ein Protokoll aller sichtbaren Mängel erstellt. Der TÜV Rheinland wiederum bietet seine Baustellenbegleitung im „5-Phasen-Check” an.
Leistungsumfang
Für eine umfassende Baubegleitung sind mehrere Baustellenbesuche notwendig. Der Bauherr kann aber jederzeit weniger oder mehr als die vorgeschlagenen Termine beauftragen. Da die wesentlichen Punkte einer Baubegleitung von allen Dienstleistern abgedeckt werden, wird sich eine Entscheidung eher danach richten, welche weiteren Zusatzleistungen es braucht bzw. wie hoch der Preis ist.
Nur für Mietglieder
Bauherrenverbände wie der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) oder der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) haben einen etwas anderen Ansatz. Als Verbraucherschutzorganisationen sind sie näher am Bauherrn als die großen Dienstleistungsunternehmen. Allerdings muss man zuerst Mitglied werden, bevor man die baubegleitende Betreuung in Anspruch nehmen kann. Beim VPB beispielsweise erfolgt die Beratung über Regionalbüros, die bundesweit verteilt sind. Diese werden von erfahrenen freien Architekten oder beratenden Ingenieuren geleitet. Sie müssen als Bausachverständige qualifiziert sein und sich an die verbandsinternen Regeln halten.
Sachverständige
Auf der Suche nach Experten findet man die unterschiedlichsten Vereine, Büros und freien Sachverständigen, die Baubegleitung oder Qualitätskontrolle am Bau anbieten. In diesen Fällen sollte der Bauherr sich informieren, in welchem Umfang der Sachverständige die Begleitung sicherstellen kann und wie viel Erfahrung er insbesondere im Ein- und Zweifamilienhausbereich hat. Je nach Bedarf kann auch das Angebot der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (BVPI) interessant sein. Die Prüfingenieure arbeiten einerseits im Auftrag und Namen der Baurechtsbehörden, andererseits auch privatrechtlich im Auftrag von Bauherren.
Je größer der Beratungsbedarf wird und je spezieller, desto flexibler muss der Beauftragte darauf reagieren können und desto mehr Fachkompetenz und Expertenwissen muss auch von außerhalb hinzugezogen werden.