Zählerstand ablesen um Strom zu sparen
Ob digital oder analog – um von der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren sollten Sie am 1.7. Ihren Zählerstand ablesen. Foto: Getty/onurdongel

Ab dem 1. Juli wird die Mehrwertsteuer auf Strom- und Gaspreise auf 16 Prozent statt vorher 19 Prozent gesenkt. Die Senkung ist auf ein halbes Jahr begrenzt. Dadurch entsteht z.B. eine Stromersparnis von rund 8 Euro pro 1.000 Kilowattstunden. 

Damit Sie die Ersparnis nutzen können, rät die Verbraucherzentrale allen Verbrauchern dazu, den Zählerstand am 1. Juli 2020 und am 31. Dezember 2020 abzulesen und dem Stromversorger zu melden. Andernfalls schätzen die Stromversorger den Stromverbrauch, was zu Ungenauigkeiten führen kann. So kann es passieren, dass letztendlich gar keine Ersparnis entsteht.

Wem die Ersparnis von 3 Prozent nicht reicht, sollte sich nach einem günstigeren Stromtarif umsehen und einfache Sparmaßnahmen ergreifen.

Die Verbraucherzentrale überprüft kostenlos Stromrechnungen. Wenn auch Sie überprüfen lassen möchten, wie Sie Stromkosten sparen können, senden Sie Ihre Abrechnung unter dem Stichwort „Stromkostencheck“ an energiekosten@vz-rlp.de oder an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 4107, 55031 Mainz.

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