Schornsteinfeger: Sauber einheizen.

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Schornsteinfeger
Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Als Glücksbringer haben Schornsteinfeger einen romantischen Nebenjob. Hauptberuflich geht es dagegen eher nüchtern zu. Sie kümmern sich um die Betriebs- und Brandsicherheit sowie die Energieeffizienz von Heizungsanlagen, überprüfen und reinigen Schornsteine, Abgasleitungen und Feuerstätten.

Angesichts verheerender Stadtbrände entstanden im späten Mittelalter die ersten Feuerlöschordnungen. Je nach Landesherr war damit die Pflicht verbunden, den Schornstein regelmäßig kehren zu lassen. Auch wenn es Brandkatastrophen dieses Ausmaßes nicht mehr gibt, liegt die Erhaltung der Feuer­­sicherheit weiterhin im öffentlichen Interesse. Schornsteinfeger kümmern sich auch heute noch um das ordnungsgemäße Funktionieren von Feuerstätten und Heizungsanlagen. Es handelt sich dabei um eine hoheitliche Aufgabe, die der behördlichen Aufsicht unterstellt ist, und die bis vor Kurzem mit einem Kehrmonopol verknüpft war. Wer sich zum Bezirksschornsteinfeger hochgearbeitet hatte, bekam einen Kehrbezirk auf Lebenszeit zugeteilt, Konkurrenz ausgeschlossen.

Vom Monopol zur Öffnung

Als die EU-Kommission die Monopolregelung als Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit einstufte, wurde das Schornsteinfegerhandwerksgesetz geändert. Seit Anfang 2013 dürfen deutsche Schornsteinfeger wie auch Schornsteinfeger aus der EU ihre Dienstleistungen in ganz Deutschland anbieten. Hausbesitzer können einen Großteil der Arbeiten, die im Rahmen der Kehr- und Überprüfungspflichten anfallen, an den Schornsteinfeger ihrer Wahl vergeben – aber eben nicht alle. Etwa ein Fünftel der Aufgaben verbleibt beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger, der nun bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger heißt. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten, die nach festgesetzten Gebühren abgerechnet werden, zählen:
• die Feuerstättenschau aller Feuerstätten und Schornsteine in einem Gebäude,
• die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit,
• die Bauabnahme neuer Feuerstätten und Schornsteine beziehungsweise Überprüfung geänderter Feuerstätten, beispielsweise wenn offene Kamine oder neue Heizungen in Betrieb genommen werden,
• die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen,
• die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids sowie
• das Führen eines Kehrbuchs: Es dient unter anderem der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Kehrungen und Überprüfungen in den Gebäuden fristgerecht durchgeführt werden. Im Hinblick auf Aufgaben wie Kehren, Überprüfung der Abgaswege und Emissionsmessungen muss sich der Bezirksschornsteinfeger nun dem Wettbewerb mit freier Preisgestaltung stellen. Außerdem muss er sich alle sieben Jahre neu für seinen Posten bewerben. Dann wird der Kehrbezirk wieder öffentlich ausgeschrieben.

Feuerstättenbescheid

Mindestens zwei Mal innerhalb von sieben Jahren stattet der von Amts wegen eingesetzte Bezirksschornsteinfeger künftig den Hausbesitzern einen Besuch ab. Er muss die sogenannte Feuerstättenschau durchführen, die dem vorbeugenden Brandschutz dient. Dabei werden alle Feuerungsanlagen (das bedeutet Feuerstätte plus Abgasanlage) eines Hauses überprüft einschließlich Ausstiegsluken und Laufbohlen oder Leitern auf dem Dach, die den Zugang zum Schornstein absichern. So werden Baufehler oder Verschleißerscheinungen erkannt und können behoben werden, bevor Gefahr für Leib und Leben entsteht. Anschließend erhält der Hausbesitzer einen sogenannten Feuerstättenbescheid. Dieses wichtige Dokument braucht man, wenn man zu einem freien Schornsteinfeger wechselt. Im Feuerstättenbescheid steht, welche gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten an welcher Anlage in welcher Häufigkeit und in welchen Zeiträumen bis zur nächsten Feuerstättenschau erledigt sein müssen. Die Verantwortung für die pünktliche Durchführung liegt nun beim Hausbesitzer. Er hat dadurch deutlich mehr Aufwand als früher, als der zuständige Bezirksschornsteinfeger die Termine verwaltete und selbst fristgerecht nach dem Rechten sah. Versäumt er die Fristen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und er muss mit Mahnungen und Ersatzvornahmen bis hin zu Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Freie Schornsteinfeger-Wahl

Wenn der Hausbesitzer den Auftrag an einen freien Schornsteinfeger vergibt, muss er dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anhand der ausgestellten Belege und Prüfberichte in einem Formblatt nachweisen, dass die vorgeschriebenen Arbeiten vollständig und rechtzeitig erledigt wurden. Das bedeutet zusätzliche Bürokratie und hat zur Folge, dass viele einfach alles beim Alten belassen und ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger auch die anderen 80 Prozent der Arbeit übertragen. Damit ersparen sie sich den Formularkrieg, denn unter Kostengesichtspunkten lohnt sich der Wechsel kaum. Noch liegen die Angebote relativ dicht beieinander. Der durch die Marktöffnung erwartete Preiseffekt ist noch nicht eingetreten. Doch können andere Gründe für einen Wechsel sprechen. Möglicherweise hat ein Konkurrent bessere Serviceleistungen und bietet beispielsweise auch Wochenend- oder Abendtermine ohne Kostenzuschläge an, sodass man für die Inspektion nicht freinehmen muss. Oder er hat in bestimmten Bereichen größere Kompetenzen. Oder man sucht nach einer Alternative, weil einem der zuständige Bezirksschornsteinfeger persönlich einfach nicht liegt. Die Arbeiten dürfen nur von befugten Schornsteinfegern mit entsprechenden Ausbildungsnachweisen ausgeführt werden. Sie sind in dem neu eingeführten Schornsteinfegerregister gelistet, das auch für Hausbesitzer zugänglich ist. Das Register wird von den Handwerkskammern beziehungsweise den zuständigen Behörden elektronisch geführt. Man findet es auf der Plattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dort unter der Rubrik weitere Aufgaben.

Gut beraten

Viele Bezirksschornsteinfeger bieten die regelmäßig anfallenden Arbeiten im Rahmen von Wartungsverträgen an. Bevor man abschließt, sollte man Inhalt und Kündigungsfristen genau prüfen. Wer aufgrund langer Kündigungsfristen bei einer Preisentwicklung nach unten nicht wechseln kann, ärgert sich. Allerdings weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. darauf hin, dass Verträge, mit denen sich Verbraucher mehr als zwei Jahre an bestimmte Schornsteinfeger binden oder die sich nach Ablauf stillschweigend um mehr als ein Jahr verlängern, unzulässig sind. Empfehlenswert ist es, wenn man alle Arbeiten, die bis zur nächsten Feuerstättenschau anstehen, als Sammelauftrag an einen Schornsteinfeger vergibt. Schornsteinfeger sind nicht nur Kontrollinstanz, sondern geben ihre Erfahrungen auch beratend weiter. Wer den Einbau von Kaminöfen oder neuen Heizungsanlagen plant, wer wissen will, wie viele Kaminzüge er braucht und welche Anforderungen der Schornstein erfüllen muss, wenn eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung aufs Dach kommen soll, wer sich Tipps zur Beseitigung von festgestellten Mängeln holen will oder auch wer sich Gedanken um eine Optimierung der Haustechnik für mehr Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz macht, ist bei vielen von ihnen an der richtigen Adresse. Seit 2013 dürfen Schornsteinfeger bei entsprechender Weiterbildung in den angrenzenden Gebieten wie Energieberatung, Ausstellen von Energieausweisen, Energiespar-Checks, Blower-Door-Tests, Thermografien oder hydraulischer Abgleich tätig werden.

Tipp:
Die Kosten für den Schornsteinfeger sind Handwerkerleistungen und können als solche steuerlich geltend gemacht werden.

Der Schornsteinfeger als Kontrollinstanz:
Die klassischen Kehrtätigkeiten werden als Folge immer modernerer und rußärmerer Anlagen weniger, dafür gewinnen Messungen und die sicherheitstechnische Überprüfung an Bedeutung. Zu den Aufgaben eines Schornsteinfegers gehören beispielsweise
• Überprüfung der Abgaswege und des Abzugs der Abgase
• Bei Bedarf Reinigung der Abgasanlage
• Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung
• Überprüfung der Verbrennung
• Überprüfung des äußeren Zustands der Anlage
• Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen Das bringt’s: Verschmutzte Abgasleitungen sind einerseits gefährlich und treiben andererseits den Brennstoffverbrauch und damit die Heizkostenabrechnung in die Höhe. Eine ausreichende Versorgung mit Frischluft verhindert die verstärkte Produktion von Kohlenmonoxid, die vollstände Ableitung der Abgase verhindert den Austritt des gefährlichen Gases im Aufstellraum. Dank Emissionsmessungen können Umweltschadstoffe vermindert werden.
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks