
Bei Schallschutz denken alle an Lärm von draußen, es gibt aber auch eine Geräuschübertragung von Raum zu Raum. Doch nur wenn für Ruhe innerhalb des Hauses gesorgt wird, ist der Familienfrieden gesichert.
Schall wandert gern, sowohl durch Luft, als auch durch feste Körper. Leider kann Luft- jederzeit zu Körperschall werden und umgekehrt. Durch Lücken, Fugen und Risse in den Innenwänden kommt der Luftschall ungebremst durch. Körperschall kann in der Bausubstanz Umwege gehen, man spricht von Flankenübertragung. Bauakustiker müssen alle noch so verschlungenen Übertragungswege kennen.
Durch Wände hindurch
Kommt Lärm als Luftschall nicht weiter, versucht er es als Körperschall. In Bauteilen mit hoher Rohdichte jedoch gerät er ins Stocken, wird teilweise absorbiert. Beton, Vollziegel oder Kalksandstein sind wirkungsvolle Schalldämmer. Früher hat man die Zwischenräume zwischen den Deckenbalken mit Sand, Kies oder Lehm aufgefüllt, um die Masse zu erhöhen und den „Trittschall“ zu vermindern. Darunter werden die durch Gehen, Stühlerücken und so weiter verursachten üblichen Wohngeräusche verstanden. Heute nimmt man, hat der Statiker seine Zustimmung gegeben, Lehmziegel oder die leichteren Schüttungen aus Blähton oder Perlite, geblähtem Vulkangestein. Fließestrich verbessert ebenfalls die schalldämmenden Eigenschaften; ein Trockenestrich ist zwar leichter einzubringen, sein Dämmeffekt ist jedoch geringer. In beiden Fällen muss der Estrich durch einen umlaufenden Randdämmstreifen von der Wand getrennt werden, um so die Flankenübertragung sicher auszuschließen.

Laminat oder Fertigparkett eingesetzt. Foto: Wedi
Entkopplung
Mit Entkopplung kriegt man die Geräuschquelle Haustechnik in den Griff, Sanitärrohre beispielsweise dürfen keinen Kontakt zur Bausubstanz haben. Entkoppelt werden gleichfalls Trockenbauwände durch elastische Dämmstreifen im Kontaktbereich zum Boden. Besonders wichtig ist die elastische Befestigung bei der Montage von Lüftungsanlagen.

Um den ohnehin schon ausgezeichneten Schallschutz von Kalksandsteinmauerwerk auch bei nicht tragenden Innenwänden zur Geltung kommen zu lassen, ist bei Anschlüssen an Trennwänden und bei Stoßstellen nicht tragender Innenwände untereinander auf die akustische Wirkung zu achten. Das Optimum wird meist erzielt, wenn die Stoßstellen an Wohnungstrennwände durch Kork-, Mineralfaser- oder Bitumenfilzstreifen schalltechnisch entkoppelt und die Stoßstellen zwischen den relativ schweren, nicht tragenden Innenwänden untereinander vermörtelt werden.

Schallschutz optimieren durch den Resonanzeffekt
Eine weitere Methode, den Schallschutz zu optimieren, besteht darin, akustische Phänomene, die in und an jedem Bauteil auftreten, quasi auszutricksen oder abzuschwächen. Einer davon ist der „räumliche Resonanzeffekt“: Jede Wand, jede Scheibe ist in gewissem Grad flexibel. Sie wird, treffen Schallwellen in einem bestimmten Winkel auf ihre Oberfläche, dann in Schwingung versetzt, wenn die Frequenz der Wellen ihrer eigenen „Koinzidenz-Frequenz“ oder „Biegewelle“ entspricht. Sie wird also vom Schall noch angeregt, anstatt ihn zu absorbieren. Die Fachleute müssen nun darauf achten, dass dieser Resonanzeffekt nicht gerade in einem Frequenzbereich stattfindet, auf den der Mensch empfindlich reagiert: möglichst nicht zwischen 100 und 2.000 Hertz. Bauteile, die darunter liegen, sind „ausreichend biegesteif“, diejenigen, die darüber liegen nennt man „ausreichend biegeweich“. Im Trockenbau erreicht man letzteres leichter, indem man Konstruktionen aus Gipsfaser-, Gipskarton- oder anderen Platten und Faserdämmstoffen errichtet.

Stand der Technik
Schallschutzmaßnahmen werden in der DIN 4109 beschrieben, die allerdings veraltet ist. Der Bundesgerichtshof hat vor zwei Jahren festgestellt, dass Haushersteller und Bauunternehmer ihren Kunden mehr schulden, als in dieser Industrienorm von 1989 steht, da die Technik längst weiter sei (Nach der DIN liegt die Höchstgrenze für Trittschall bei 53 dB, 43 dB sind aber ohne besonderen Aufwand möglich). Darauf wies auch die „Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.“ hin. Sie empfiehlt Bauherren, im Vertrag ausdrücklich „erhöhten Schallschutz“ festzuschreiben, der sei mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln zu leisten.