Schrittmaßregel für die Treppe.

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Die Schrittmaßregel bei der Treppe sorgt für Komfort und Sicherheit. Die Ansprüche an den modernen Treppenbau sind gewachsen. Historische Treppen, wie die repräsentativen Stiegen des Barock oder die steinernen Treppen des Mittelalters sind in ihrer Nutzung wenig komfortabel. Die heutzutage in DIN 18065 definierte Schrittmaßregel, die das optimale Steigungsverhältnis aus Steigungswinkel und Schrittlänge berechnet, soll einen bequemen Aufstieg ermöglichen. Die Experten von Fuchs-Treppen erklären hierzu: „Gemäß der Schrittmaßregel sind für eine komfortable Wohnungstreppe eine Steigung von 18 Zentimetern und eine Stufentiefe (Auftritt) von 27 Zentimetern ideal. Die Sicherheit sollte bei der Treppenplanung stets oberste Priorität haben. Beim Angebot für eine Treppe ist daher darauf zu achten, dass alle Regeln gemäß DIN und Landesbauordnungen beachtet werden.” Maßgeschneiderte Treppen sind unabhängig von Form und Material besondere Schmuckstücke. Die Garantie dafür, dass sie präzise zu individuellen Vorlieben und den Besonderheiten des Raumes passen, bieten nur Treppen-Spezialisten wie Fuchs-Treppen, die Designwünsche im Einklang mit Bauvorschriften perfekt umsetzen können.